Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf AGB
Neue gesetzliche Regelungen, die vor allem Verbraucher stärker schützen sollen, erfordern von Unternehmern zeitnah eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Garantieerklärungen und sonstiger Verträge.
Seit Jahresbeginn müssen alle neu geschlossenen Kaufverträge angepasst werden, nachdem mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen die EU-Warenkaufrichtlinie umgesetzt wurde. Aufgrund der teils gravierenden Änderungen der gesetzlichen Vorgaben sind die Vertragsdokumente und AGB sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber anderen Unternehmern daraufhin anzupassen. So ist es nunmehr untersagt, die Abtretung von Forderungen in den AGB auszuschließen. Eine gegensätzlich lautende Klausel ist unwirksam.
Für Neuverträge ist es untersagt, die Kündigungsmöglichkeiten von Verbrauchern bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen (wie Fitnessstudio, Telefon- und Internetverträge, Gaslieferung) unangemessen einzuschränken. Dies ist der Fall, wenn sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängert. Künftig dürfen auch solche Verträge mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Anderslautende Klauseln sind unwirksam.
Ab 1. Juli 2022 muss zudem die Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über die Homepage eines Unternehmens möglich sein, wenn der Vertragsschluss ebenfalls auf diese Weise erfolgt ist. Die Voraussetzungen für die Annahme eines Sachmangels im Sinne von § 434 BGB wurden auf objektive Gesichtspunkte ausgeweitet, sodass die AGB auch im Hinblick auf diese Regelung zu prüfen sind.
Letztlich wurde die zugunsten von Verbrauchern bestehende Beweislastumkehr auf zwölf Monate erweitert. Die zweijährige Verjährungsfrist wird nunmehr bei Auftreten eines Mangels für vier Monate unterbrochen, sodass ein Anspruch aus Sachmängelhaftung auch nach Ablauf von zwei Jahren noch bestehen kann.
Gern beraten wir Sie bei Fragen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben und den erforderlichen Anpassungen.